Rechtsberatung zum FuhrparkRecht
Anwaltliche Professionalität und Kompetenz
Natürlich besteht die Möglichkeit, Ihnen auch außerhalb der Seminarveranstaltungen kompetenten Rechtsrat in allen Fragen des Furhrparkrechts zu erteilen.
Dies umfasst die Überprüfung oder Neukonzipierung Ihrer Dienstwagenüberlassungsverträge- und richtlinien, das Schadensmanagement, arbeitsrechtliche Maßnahmen wie auch die Vertretung in Buß- oder Strafrechtsangelegenheiten.
Unsere Referentin, Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Löhr-Müller als Mitglied der Kanzlei Groth · Müller steht Ihnen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie hierfür www.groth-mueller.de.